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Wenn es um Ihr Geld geht!

Ausgleichsberechnung

Gemeinkosten und W&G als Ursache und/oder als Folge.


Deshalb ist die Wirkung insgesamt aus den einzelnen Nachtragsarten nach der VOB/B festzustellen hinsichtlich einer:

Die sollte für einen Nachtrag oder alle Nachträge derselben Vergabeeinheit insgesamt in Form einer Ausgleichsberechnung erfolgen. Eine sich daraus errechnende Unterdeckung wird einen Vergütungsanspruch begründen. Gleichen sich Über- und Unterdeckungen aus, ließe sich seitens des Bauunternehmens als Auftragnehmer kein Anspruch aus den nicht gedeckten Gemeinkostenanteilen und betriebsbezogenem Gewinn ableiten.



Eine Ausgleichsberechnung kann durchgeführt werden:

Wird eine Ausgleichsberechnung vorgesehen und vorgenommen, so sind:

  • sowohl die Vergütungsansprüche aus den Nachtragsarten gemäß VOB/B § 2 Abs. 3 bis 9,
  • als auch alle sonstigen Vergütungsansprüche (beispielsweise bei nicht zur Ausführung gelangten Leistungspositionen, länger dauernde Ausführungsunterbrechung u. a.) mit einzubeziehen, wobei nur Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche und nicht vergütungsbezogene Kostenerstattungen ohne Berücksichtigung bleiben, und
  • weiterhin auch jene Vergütungswirkungen auf die Gesamtvergütung zu berücksichtigen, die im Einzelfall überhaupt keinen Einfluss auf die vereinbarten Einheitspreise hätten.

Sprechen Sie uns an! Wir vereinbaren schnell und unkompliziert  mit Ihnen einen Termin und schauen, bei welchen Bauvorhaben Sie noch Anspruch auf eine gesonderte Vergütung haben. 

Nach Übergabe aller relevanten Unterlagen brauchen sie nichts mehr zu tun, außer die Ausgleichsberechnung an den Auftraggeber zu senden und zu warten bis ihr Geld bei Ihnen ankommt.